Valid XHTML 1.0 Transitional  
   

Einreisebestimmungen Türkei

Einreise, Ausreise, Reisepass, Mitnahme von Haustieren, Kraftfahrzeuge, Yachten
Reisepass und Visum
Devisen
Zoll
Ausreise

Rückerstattung Mehrwertsteuer
Mitnahme von Haustieren
Kraftfahrzeuge
Yachteigner
Flugzeugeigner

Reisepass und Visum

Als Unterzeichner des „Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates” vom 13. Dezember 1957 erkennt die Türkei die von der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen dieses Übereinkommens deklarierten Reisedokumente für die Einreise in die Türkei als gültig an.

Diese sind:

- Gültiger Reisepass oder Kinderreiseausweis der Bundesrepublik Deutschland (auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit)
- Gültiger vorläufiger Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland
- Gültiger Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu drei Monate können Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland mit einem der oben aufgeführten Ausweise ohne Visum in die Türkei einreisen.

Wichtiger Hinweis

Die Einreise in die Türkei ist mit einem deutschen “Reiseausweis als Passersatz” nicht möglich.

nach oben

Devisen

Ein- und Ausfuhrbestimmungen: Ausländische und türkische Währung darf in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Die Ausfuhrerlaubnis für türkische Währung beschränkt sich auf eine Summe im Wert von $ 5.000,-, eine höhere Summe kann nur dann ausgeführt werden, wenn sie bei der Einreise deklariert wurde.

Die beim Geldumtausch in der Türkei ausgehändigte Quittung sollte unbedingt aufbewahrt werden, da sie bei einem Rücktausch von YTL in eine ausländische Währung bei der Ausreise vorgelegt werden muss.

nach oben

Zoll

Bei der Einreise können folgende Gegenstände zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden:

- 1 Walkman
- 1 Farbfernseher mit maximal 16 cm Bildschirmdiagonale
- 1 Kombin. Schwarzweiß Fernseher-Tonband-Radiogerät
- 1 Videokamera und 5 Leerkassetten
- 1 CD-Spieler und 5 CD’ s
- 1 Laptop
- 1 (8 mm) -Filmkamera und 10 neue Filme
- 1 Fernglas (Nachtgläser verboten)
- Harmonika, Mandoline, Flöte, Gitarre, Mundharmonika (höchstens 3 Instrumente pro Person)
- 1 Fotoapparat
- 1 Diaprojektor
- 1 Transistorradio-Kassettenrekorder - Autowerkzeug
- Sportartikel, Gesellschafts- und Computerspiele
- 1 Schreibmaschine
- Kinderwagen und Spielzeug
- 200 Zigaretten und 50 Zigarren
- 200g Zigarettentabak und 200 Blatt Zigarettenpapier oder
- 200g Pfeifentabak oder
- 200g Blauer Tabak oder
- 50g Schnupftabak
- 1 ½ kg Kaffee, 1½ kg Pulverkaffee, 500 g Tee, 1 kg Schokolade und 1 kg Süßigkeiten
- 1 Flasche (100cc) oder 2 Flaschen (70cc) alkoholische Getränke
- 5 Fl. Parfüm (max. 120 ml pro Flakon)

Wertegegenstände (Schmuck im Wert über 15 000 $) werden bei der Einreise in den Reisepass eingetragen und bei der Ausreise kontrolliert.

Es ist verboten, Waffen und jede Art von Schneidewerkzeugen (auch Campingmesser) ohne besondere Erlaubnis einzuführen.

Drogeneinfuhr, -handel und -gebrauch sind streng verboten. Zuwiderhandlungen werden schwer bestraft.

Mitgeführte Antiquitäten sollten unbedingt deklariert werden, da sonst bei der Ausreise Schwierigkeiten entstehen können.

Geschenkartikel im Wert von bis zu 300 € sind zollfrei.

Geschenkartikel per Postweg sind bis 100 € zollfrei. Außerdem können zu Weihnachten, Neujahr, Kurban Bayrami (Opferfest) und Seker Bayrami (Zuckerfest nach Ablauf des Fastenmonats) im Zeitraum von einem Monat vor Beginn und bis zu einem Monat nach Ablauf (Poststempel) des jeweiligen Festes Geschenke im Wert von bis zu 300 € per Post eingeschickt werden.

nach oben

Ausreise

Bei der Ausreise müssen nachstehende Bestimmungen beachtet werden:

Für einen neuen Teppich muss eine Quittung und für antike Gegenstände eine, von der Direktion eines Museums ausgestellte offizielle Bescheinigung, vorgelegt werden.

Es ist streng verboten, Altertümer auszuführen.

Wertgegenstände dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie im Reisepass eingetragen sind oder mit offiziell umgetauschtem Geld gekauft wurden.

Mineralien und Fossilien dürfen nur mit einer Erlaubnis des Instituts für Bodenschätze und Forschung ausgeführt werden.

nach oben

Rückerstattung Mehrwertsteuer

Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz nicht in der Türkei haben und beabsichtigen, das Land innerhalb von drei Monaten wieder zu verlassen, wird Ihnen die MwSt. für die in dem genannten Zeitraum von Ihnen erstandenen Waren erstattet.

Geschäfte, die die erforderlichen Rechnungen ausstellen, haben entsprechende Hinweise aushängen. Wenn Sie türkischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Ausland sind, müssen Sie die Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes vorlegen.

Der zur Erstattung der MwSt. erforderliche Betrag beläuft sich auf insgesamt mindestens 100 YTL. Sie erhalten nach dem Einkauf eine Rechnung in dreifacher Ausfertigung, wobei die MwSt. gesondert aufgeführt wird. Alle drei Exemplare müssen bei der Ausreise von der Zollbehörde bestätigt werden, zwei Exemplare bleiben beim Zoll.

Sie erhalten die MwSt. zurück entweder:

- per Banküberweisung
- oder per Postüberweisung
- oder bei erneuter Einreise in das Land.

Detaillierte Informationen erteilt die Generaldirektion für Einnahmen

Gelirler Genel Müdürlügü, KDV Sb., 06100 Ulus - Ankara, Tel: (009) 312 310 38 80 int. 725, 728 oder 735

nach oben

Mitnahme von Haustieren

Vor einer vorübergehenden Einreise in die Türkei zusammen mit dem Tierhalter, sind Hunde, die älter als drei Monate sind, mindestens 15 Tage vor der Einreise gegen Parvovirose, Distember, Hepatitis, Leptospirose und Tollwut und Katzen gegen Tollwut zu impfen. Diese Impfungen müssen in das Impfungszeugnis des Tieres eingetragen sein. Die Immunitätsdauer vorher eingetragener Impfungen darf nicht überschritten sein.

Für die Tiere muss mindestens 15 Tage vor der Einreise ein tierärztliches Gesundheits- und Impfungszeugnis ausgestellt und dieses bei der Einreise in die Türkei den amtlichen Tierärzten am Zoll vorgelegt werden.

Unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Registrierung können ein Hund, eine Katze, ein Vogel oder 10 Zierfische in die Türkei eingeführt werden.

nach oben

Kraftfahrzeuge

Besitzer von Kleinbussen, Bussen, PKW, Lastwagen, Wohnmobilen, Mopeds, Motorrädern und Kraftfahrzeugen mit Wohnwagenanhänger müssen bei der Einreise einen gültigen Reisepass, die internationale grüne Versicherungskarte (auf der die Geltung sowohl für den europäischen, als auch den asiatischen Teil der Türkei vermerkt sein muss), ein (für die Türkei nicht unbedingt erforderliches) Carnet de Passage (Triptique), Fahrzeugpapiere und im Fall eines vom Besitzer abweichenden Fahrers eine auf den Namen des ersteren ausgestellte und beglaubigte Vollmacht vorlegen.
Für eine Weiterfahrt in den nahen und mittleren Osten ist eine Transitbescheinigung erforderlich.

Das Fahrzeug kann bis zu sechs Monate im Land verbleiben. Das Ausreisedatum sollte im Einreiseformular vermerkt sein. Wenn in einem Fall von höherer Gewalt der Ausreisetermin nicht eingehalten werden kann bzw. eine Fristverlängerung erforderlich ist, muss diese vor Ablauf der Frist dem türkischen Touring und Automobilclub (TTOK) mitgeteilt werden.

Zentrale TTOK

Türk Turing ve Otomobil Kurumu, 1.Oto Sanayii Sitesi yani, 4. Levent, Istanbul, Tel: (009) 212 282 81 40-44, Fax: (009) 212 282 80 42

Das bei einem Unfall ausgefertigte Polizeiprotokoll wird von der zuständigen Lokalbehörde bestätigt und zusammen mit dem Reisepass beim nachstehenden Zollamt eingereicht. Wenn das Fahrzeug noch zu reparieren ist, wird der Name der Reparaturwerkstatt ebenfalls dem Zollamt mitgeteilt. Wenn das Fahrzeug nicht mehr repariert werden kann und sein Eigentümer ausreisen will, muss das Fahrzeug beim Zoll abgeliefert werden. Danach wird die Fahrzeugregistratur im Reisepass gelöscht und der Eigentümer kann ausreisen.

nach oben

Yachteigner

Yachten mit einem Transitlog können zur Überwinterung oder Überholung bis zu zwei Jahre in türkischen Gewässern verbleiben. Einige Häfen verfügen mit einer Genehmigung des Ministeriums für Tourismus über eine Liegeplatzdauer von bis zu fünf Jahren. Die erforderlichen Formalitäten müssen in den Zielhäfen abgewickelt werden.

Nach dem Einlaufen in türkische Hoheitsgewässer muss unverzüglich einer der folgenden Häfen zwecks Kontrolle der Borddokumente angelaufen werden:

Iskenderun, Botas (Adana), Mersin, Tasucu, Anamur, Alanya, Antalya, Kemer, Finike, Kas, Fethiye, Marmaris, Datça, Bodrum, Güllük, Didim, Kusadasi, Çesme, Izmir, Dikili, Ayvalik, Akçay, Çanakkale, Bandirma, Tekirdag, Körfez, Istanbul, Zonguldak, Sinop, Samsun, Ordu, Giresun, Trabzon, Rize, Hopa.

Alle Informationen über Yacht, Eigentümer, Mannschaft, Route, Reisepass, Zollerklärung und Gesundheitszustand müssen im Logbuch eingetragen sein, das der Schiffseigner führt und den Hafenbehörden vorlegt, weitere Formalitäten sind dann bis zur Ausreise nicht mehr nötig.

nach oben

Flugzeugeigner

Bei dem Flug in die Türkei müssen die internationalen Flugregeln beachtet werden. Bleibt ein Privatflugzeug nicht länger als drei Monate in der Türkei, gelten die allgemeinen Touristenbestimmungen.

Bei längeren Aufenthalt ist die

Zoll-Generaldirektion Ankara (Gümrük Genel Müdürlügü), Tel. (009) 312 310 33 00, Fax (009) 312 311 75 97 zu verständigen.

Landen können Privatflugzeuge in Adana, Ankara, Istanbul, Izmir, Antalya, Trabzon und Dalaman. Flugzeuge und Hubschrauber können in der Türkei von Privatpersonen und Unternehmen angemietet werden.

Auskunft über die Formalitäten für eine Landeerlaubnis - Bereich zivile Luftfahrt des Verkehrsministeriums Ulastirma Bakanligi, Sivi Havacilik Genel Müdürlügü, Hakki Turayliç Caddesi No:5, Emek/Ankara, Tel: (009) 0312 550 10 00

nach oben

Touristenvisum, Langfristige Aufenthaltserlaubnis, Doppelbsteuerungsabkommen Türkei